Alle anderen Formen der Zerebralparese seien mit diesem Befund nicht ansatzweise auszuschliessen. Ob Intentions- oder Aktionstremor, Dysmetrie, Synkinesien, eine Dysdiadochokinese oder Ataxie vorliegen würden, sei nicht erwähnt worden und es bleibe somit unklar, ob dies tatsächlich angeschaut und ausgeschlossen worden sei. Feinmotorische Fertigkeiten und Bewegungsqualitäten seien nicht einmal erwähnt worden. Die Rumpfkontrolle werde nicht beschrieben, grobmotorische Fertigkeiten und deren qualitative Ausführung ebenso wenig. Aufgrund eines solchen Befundes könne eine Zerebralparese nicht ausgeschlossen werden.