4.2.1. Am 18. Juni 2023 führte Dr. med. D._____ aus, es sei richtig, dass im Bericht des Universitätsspitals E._____ vom 28. September 2022 unauffällige Reflexe und eine Rumpfhypotonie beschrieben würden. Die Beschreibung des Neurostatus umfasse aber nur eine Zeile; umfassende Elemente, die zur Beurteilung bezüglich des Vorliegens einer Zerebralparese nötig seien, würden in diesem Bericht nicht beschrieben. Das Fehlen pathologischer Reflexe könne das Vorliegen einer spastischen Zerebralparese mehrheitlich, aber nicht ganz zuverlässig ausschliessen. Alle anderen Formen der Zerebralparese seien mit diesem Befund nicht ansatzweise auszuschliessen.