390 GgV-EDI-Anhang aber nicht vorliegen. Laut Entwicklungsbeurteilung mittels Griffiths-Skalen liege der Entwicklungsquotient der Beschwerdeführerin bei 33. Verglichen mit den spielerischen Items seien die grob- und feinmotorischen Fähigkeiten des Kindes sogar leicht oberhalb der spielerischen Entwicklung. Im chronologischen Alter von 26 Monaten entspreche das einem Entwicklungsalter von ungefähr achteinhalb Monaten. Die von Dr. med. D._____ beschriebenen motorischen Fähigkeiten würden diesem Entwicklungsalter entsprechen. Allein eine Rumpfhypotonie und ein motorischer Entwicklungsrückstand seien für die Diagnose einer ataktischen Zerebralparese nicht ausreichend.