3.1.2. Am 10. Oktober 2023 führte Dr. med. C._____ aus, im Einwand habe die behandelnde Ärztin Dr. med. D._____, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, kritisiert, dass unklar sei, ob die pathologischen Befunde im Rahmen der am Universitätsspital erfolgten neuropädiatrischen Untersuchung überhaupt angeschaut und ausgeschlossen worden seien. Fakt sei, dass laut Abrechnungsunterlagen am Universitätsspital E._____ eine umfassende neuropädiatrische Entwicklungsbeurteilung durchgeführt worden sei. In sehr langen Arztberichten würden Normalbefunde mitunter nicht explizit aufgeführt.