390 GgV-EDI-Anhang nicht erfüllt. Laut entwicklungsneurologischem Bericht würde eine deutliche Entwicklungsverzögerung mit einem EQ von 33 im Rahmen der genetischen Grunderkrankung bestehen. Die zukünftig weiter notwendige Ergo- und Physiotherapie gehe deshalb zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung (VB 127 S. 2).