3.1.1. Am 23. Mai 2023 hielt Dr. med. C._____ fest, bei der Beschwerdeführerin bestehe ein genetisch bestätigtes CHARGE-Syndrom mit einer umfangreichen klinischen Symptomatik. Bei der Invalidenversicherung seien nur einzelne Symptome der syndromalen Grunderkrankung versichert. Derzeit seien die Geburtsgebrechen Ziff. 313, 423 und 446 GgV-EDI-Anhang ausgewiesen. Aktuell gelte es zu prüfen, ob das Geburtsgebrechen Ziff. 390 GgV-EDI-Anhang ebenfalls ausgewiesen sei.