2.2. 2.2.1. Gemäss Rz. 390.1 1/22 des Kreisschreibens über die medizinischen Eingliederungsmassnahmen der IV (KSME, in der vorliegend relevanten, ab 1. Januar 2023 gültigen Fassung) stellt die angeborene infantile Zerebralparese kein einheitliches Krankheitsbild dar, sondern bildet einen Symptomenkomplex, der eine Gruppe von statischen Enzephalopathien zusammenfasst.