395 GgV-Anhang (leichte cerebrale Bewegungsstörungen [Behandlung bis Ende des 2. Lebensjahres]). Am 18. und 28. April 2023 ersuchte die Beschwerdeführerin die Beschwerdegegnerin um Verlängerung der Kostengutsprache für Ergo- und Physiotherapie. Nach Rücksprachen mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 25. Oktober 2023 das Vorliegen des Geburtsgebrechens Ziff. 390 GgV-EDI-Anhang (angeborene infantile Zerebralparese [spastisch, dyskinetisch, ataktisch]) und wies das Leistungsbegehren betreffend medizinische Massnahmen (Physio- und Ergotherapie) ab.