Bereits damals seien aufgrund der Beschwerden eine Neurolyse und eine Plattenentfernung empfohlen worden. Weiter sei damals bereits die USG-Arthrose als mögliche Ursache neben der Vernarbung der Platte und des Nervs in Betracht gezogen worden. Der Beschwerdeführer habe sich jedoch gegen eine Abklärung und in weiterer Folge auch gegen die Empfehlung einer Plattenentfernung und Neurolyse ausgesprochen. Das lange Hinauszögern der bereits 2020 vorgeschlagenen Abklärung und Operation relativiere auch den angegebenen Leidensdruck. Bezüglich Festlegung des Arbeitsplatzprofils und der Arbeitsfähigkeit seit der versicherungsmedizinischen Untersuchung würden sich keine neuen Aspekte ergeben.