am 13. Oktober 2020 sei dem Beschwerdeführer zur Differenzierung der Beschwerdesymptomatik eine Infiltration vorgeschlagen worden, was dieser jedoch abgelehnt habe (VB 188 S. 4). Diese Ablehnung habe zu einer Verzögerung der entsprechenden im Frühjahr 2023 durchgeführten Massnahmen um über zwei Jahre geführt. Anlässlich der nunmehr präoperativ durchgeführten Konsultation in der Universitätsklinik E._____ vom 2. Februar 2023 sei in der -7-