Dr. med. univ. B._____ führte zudem aus, von weiteren Behandlungen könne eine gewisse Beschwerdeminderung erwartet werden, nicht jedoch eine vollkommene Beschwerdefreiheit. In Bezug auf die zu erwartende Arbeitsfähigkeit sei keine wesentliche Besserung zu erwarten. Angesprochen auf die empfohlene Metallentfernung (VB 131 S. 2), habe der Beschwerdeführer mitgeteilt, dass er das Metall entfernen lassen würde, wenn sein behandelnder Arzt diesbezüglich eine Empfehlung abgebe (VB 141 S. 7).