2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 4. Oktober 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 6. November 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei der angefochtene Einspracheentscheid vom 4. Oktober 2023 aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, die Unfallversicherungsleistungen (Heilungskosten und Taggelder) für den Rückfall in der Zeit vom 8. November 2021 bis 5. Mai 2023 zu übernehmen.