Nach der am 5. Mai 2023 durchgeführten Operation am rechten Fuss und dem Einholen einer kreisärztlichen Beurteilung anerkannte die Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 14. und 16. Juni 2023 das Vorliegen eines Rückfalls ab dem Zeitpunkt der Operation sowie ihre diesbezügliche Leistungspflicht und richtete die entsprechenden Versicherungsleistungen ab dem 5. Mai 2023 aus. Mit Schreiben vom 21. August 2023 stellte sie diese per 31. August 2023 ein. Die gegen die Verfügung vom 21. September 2022 erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin nach erneuten Rücksprachen mit dem Kreisarzt mit Einspracheentscheid vom 4. Oktober 2023 ab.