G. zum Psychostatus des Beschwerdeführers ebenfalls fest, neben ausgeprägten Insuffizienzgefühlen würden paranoide Inhalte und halluzinatorisches Erleben im Vordergrund stehen. Der Beschwerdeführer fühle sich auf der Strasse verfolgt und beobachtet und habe häufig das Gefühl, dass hinter ihm ein Schatten sei oder ihn jemand an den Armen berühre. Er berichte auch, dass er Stimmen höre, die wie Geschrei klängen. Durch solches Erleben deutlich überfordert und abgelenkt, sei der Beschwerdeführer nicht in der Lage, sich zu konzentrieren und wahrzunehmen, was um ihn herum passiere (VB 247 S. 4).