Dr. med. G. hielt des Weiteren fest, im Jahr 2020 sei durch die Hausärztin eine Anmeldung bei der H. zwecks psychiatrisch-psychotherapeutischer Beurteilung und Behandlung gemacht worden. Seitens der H. seien im Bericht vom 27. Januar 2020 die Diagnosen "Mittelgradige depressive Episode (ICD-10 F32.1) - DD ICD-10 F33.1, Posttraumatische Belastungsstörung ICD-10 F43.1" gestellt worden. In der Anamnese und im Befund nach AMDP sei das Vorliegen von haptischen Halluzinationen erwähnt worden, Wahnideen seien nicht eruiert worden (VB 247 S. 2). Im weiteren Verlauf sei es zu einer weiteren Chronifizierung der bekannten Beschwerden gekommen.