Dr. med. E. hielt nach Eingang der mit dem Einwand des Beschwerdeführers eingereichten weiteren Arztberichte (VB 253) am 2. Dezember 2022 fest, es lägen seit Juni 2019 keine neuen rheumatologischen Berichte vor. In der neuropsychologischen Untersuchung (NPU) vom 21. Juli 2022 würden vergleichbare, leicht verbesserte Leistungen "zur Abklärung vom 09.04" festgestellt. Die NPU erlaube keine differenzierte Einschätzung. Der psychiatrische Bericht vom 31. August 2022 belege keine neuen Befunde und Erkenntnisse, die nicht bereits früher mehrfach gewürdigt worden wären und/oder eine anhaltende und schwerere psychische Erkrankung nun nachvollziehbar machen würden.