1.3. Mit Neuanmeldung vom 7. März 2019 machte der Beschwerdeführer eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes geltend. Mit Verfügung vom 14. Juni 2019 trat die Beschwerdegegnerin nicht auf das Leistungsbegehren ein. 1.4. Am 14. Juni 2022 (Posteingang) meldete sich der Beschwerdeführer erneut zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) an. In der Folge liess er der Beschwerdegegnerin verschiedene Arztberichte zukommen. Nach Rücksprachen mit dem RAD und durchgeführtem Vorbescheidverfahren -3-