Die gegen die Verfügungen vom 29. Januar und 11. April 2007 erhobenen Beschwerden hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2007.185/VBE.2007.374 vom 8. Juli 2010 teilweise gut, hob die angefochtenen Verfügungen auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück. Nach Einholung eines polydisziplinären Gutachtens (Gutachten der MEDAS Interlaken GmbH, Unterseen, vom 31. Oktober 2011) sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügungen vom 26. April 2012 rückwirkend ab dem 1. September 2005 eine ganze Invalidenrente zu.