Zu beachten ist indes Folgendes: Mit den Berichten des Spitals F._____ vom 25. August und vom 13. November 2023 ist zum einen eine neue respektive vom Gutachten abweichende Befundlage an der rechten Hand ausgewiesen. Zum anderen scheint sich die Beschwerdeführerin bei einem Sturz am 28. März 2023 verletzt zu haben (vgl. vorne E. 4.4.). Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den Bericht von Dr. med. D._____ vom 31. August 2022 über eine Konsultation vom 16. August 2022 ohne Hinweise für einen veränderten Gesundheitszustand (vgl. dazu auch die - 11 -