Hinzu kommt, dass die Beurteilungen von Dr. med. D._____ vom 31. August 2022 und vom 31. Oktober 2023 verschiedene Aussagen enthalten, die über die Aufgabe des medizinischen Sachverständigen hinausgehen oder die aufgrund der Formulierung an dessen Unvoreingenommenheit zweifeln lassen respektive einen Rollenwechsel vom behandelnden Arzt zum Parteivertreter nahelegen. So äussert sich Dr. med. D._____ insbesondere zur Verwertbarkeit einer allfälligen Arbeitsfähigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt und nimmt damit eine (unzulässige) rechtliche Würdigung vor.