Die rheumatologische Gutachterin legte ferner vor dem Hintergrund einer nicht vorhandenen Tagesmüdigkeit, Erschöpfbarkeit oder Ermüdbarkeit und mit Blick auf die aktive Gestaltung des Tagesablaufs nachvollziehbar begründet dar, weshalb die diagnostischen Kriterien einer Fibromyalgie "aktuell nicht eindeutig erfüllt" seien respektive dass "ein grenzwertiger Befund" vorliege (VB 157.4, S. 9). Zudem zeigte sie plausibel und überzeugend auf, dass aufgrund der fehlenden gleichmässigen Einschränkungen in sämtlichen Aktivitäten, von Diskrepanzen bezüglich der Feinmotorik und wegen der fehlenden strukturellmorphologischen Grundlagen für die tiefe Selbsteinschätzung der Be-