4.3. Mit Beschwerde vom 7. November 2023 verurkundete die Beschwerdeführerin einen weiteren Bericht ihres behandelnden Arztes Dr. med. D._____ vom 31. Oktober 2023 (Beschwerdebeilage [BB] 4). Dieser hält fest, dass ein Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates kaum qualifiziert sei, über entzündlich-rheumatische Erkrankungen zu urteilen. Dies widerspiegle sich denn auch in diversen Aussagen von Dr. med. E._____, welche "ganz offensichtlich" zeigten, "dass der Kollege sich nicht auskennt in den Zeichen einer chronisch entzündlichrheumatischen Erkrankung".