Hinsichtlich des Gutachtens vom 30. Mai 2022 hielt Dr. med. D._____ fest, es sei das Bestehen einer sekundären Fibromyalgie – die als "nicht überwindbar zu bewerten" sei – unzutreffenderweise verneint worden. Die Beurteilung der rheumatologischen Gutachterin sei widersprüchlich, subjektiv und nicht mit Fakten begründet. Unter Berücksichtigung des schubweisen Verlaufs der Erkrankung sei von einer Arbeitsfähigkeit von maximal 25 % in einer leichten wechselbelastenden Tätigkeit ohne Heben und Tragen von Lasten auszugehen. Dass die Belastungsfähigkeit stark schwanke, spreche "gegen eine mögliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt" (VB 160, S. 15 f.).