"1. [Die] angefochtene Verfügung vom 19.10.2023 sei aufzuheben und der Beschwerdeführerin seien die gesetzlich geschuldeten Leistungen zuzusprechen. 2. Ev. sei die Sache zur ordnungsgemässen Abklärung des medizinischen Sachverhaltes an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.2. Am 22. November 2023 verurkundete die Beschwerdeführerin weitere ärztliche Berichte. -3- 2.3. Mit Vernehmlassung vom 12. Dezember 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: