Hierzu holte sie insbesondere ein am 30. Mai 2022 erstattetes bidisziplinäres psychiatrisch-rheumatologi- sches Gutachten bei der SMAB AG, St. Gallen, ein. In der Folge sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und neuerlicher Rücksprache mit dem RAD mit Verfügung vom 19. Oktober 2023 für die Periode vom 1. Januar bis 31. Mai 2020 eine befristete ganze Invalidenrente zu. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 7. November 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: