Änderung vom 11. Mai 2023]). Gemäss Anhang 9 des Bundesratsbeschlusses über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe, Wiederinkraftsetzung und Änderung vom 6. April 2023 (BBl 2023 986), beträgt der Basislohn für Bauarbeiter ohne Fachkenntnisse (C) in der Region Zug, in der die D._____ AG ihren Sitz hat, Fr. 26.90 pro Stunde. Unabhängig davon, ob die Lohnbestimmungen des GAV für den Personalverleih, des GAV für das Schweizerische Isoliergewerbe oder des LMV für das Bauhauptgewerbe massgebend sind, entspricht der dem Beschwerdeführer angebotene Stundenlohn von Fr. 20.00 somit nicht den berufs- und ortsüblichen Ansätzen.