Gemäss Art. 3 lit. c des GAV für das Schweizerische Isoliergewerbe beträgt der Minimallohn für angelernte Facharbeiter mit mindestens 12-monatiger Tätigkeit in der Branche ab dem 41. Altersjahr Fr. 28.85 pro Stunde (Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Schweizerische Isoliergewerbe [BBl 2023 1223; Änderung vom 11. Mai 2023]).