Man habe ihm geantwortet, dass dieser Fr. 20.00 betrage. Er habe daraufhin gesagt, dass der Lohn ein wenig zu niedrig sei, woraufhin man ihm geantwortet habe, dass man nicht mehr zahlen könne. Des Weiteren habe er nach einem Auto gefragt, da sein Auto damals in der Werkstatt gewesen sei. Ihm sei gesagt worden, dass dies nicht möglich sei und er mit seinem eigenen Auto arbeiten müsse. Er habe die Stelle nicht abgelehnt, man sei sich nur über die Arbeitsbedingungen nicht einig geworden (VB 152).