3.2. Ebenfalls am 17. Mai 2023 sandte der Beschwerdeführer eine E-Mail an die D._____ AG und teilte dieser mit, dass er als Fugenabdichter mit -5- langjähriger Berufserfahrung sehr an einer neuen Stelle interessiert sei und ihr deshalb seine Bewerbungsunterlagen sende. Die Bezeichnung der beiden als Anhang beigefügten pdf-Dokumente lässt darauf schliessen, dass der Beschwerdeführer der D._____ AG mit der fraglichen E-Mail seinen Lebenslauf und seine Arbeitszeugnisse zukommen liess (VB 153).