3.1. Am 17. Mai 2023 teilte C._____, Personalberater bei der B._____ AG, dem Beschwerdegegner per E-Mail mit, dass er den Beschwerdeführer über den Jobroom kontaktiert und ihm eine unbefristete 100%-Stelle als Fugenabdichter vorgestellt habe. Der Beschwerdeführer habe Interesse gezeigt und sei damit einverstanden gewesen, dass er – der Personalberater – ihn der Firma D._____ AG vorstelle. Er habe den Beschwerdeführer dann am 17. Mai 2023 erneut kontaktiert, um ihm mitzuteilen, dass die Firma interessiert an ihm sei. Der Beschwerdeführer habe jedoch sehr respektlos reagiert und sei nicht bereit gewesen, für die neue Stelle zu arbeiten (VB 163).