6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 13. November 2023 beantragte der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Der Beschwerdegegner begründete die Sanktionierung des Beschwerdeführers mit 38 Einstelltagen im Wesentlichen damit, dass gestützt auf die entsprechenden Angaben des zuständigen Mitarbeiters der B._____ AG mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sei, dass der -3-