2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 6. Oktober 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 7. November 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 6. Oktober 2023 sei aufzuheben. 2. Die mit Verfügung Nr. 2847/2023 vom 14. Juli 2023 verfügten 38 Einstelltage seien aufzuheben. 3. Es seien die gesetzlichen Leistungen auszurichten. 4. Eventualiter sei die Zahl der Einstelltage zu reduzieren. 5. Eventualiter sei das Verfahren zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.