In Bezug auf die eingereichten Bestätigungsschreiben ist darauf hinzuweisen, dass die Arbeit in einem Restaurant sowie diejenige in einer Umzugsfirma keine einfachen Tätigkeiten darstellen. Den Bestätigungsschreiben ist sodann zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht habe angestellt werden können. Hieraus kann jedoch nichts abgeleitet werden, da diese Arbeiten nicht einer leichten Tätigkeit entsprachen.