Im Rahmen des Vorbescheidverfahrens teilte der Beschwerdeführer mit, dass er sehr gerne arbeiten würde und sich dies in einer körperlichen leichten Tätigkeit auch in einem 100 % Pensum vorstellen könnte. Er brauche aber Hilfe bei der Stellensuche aufgrund sprachlicher Schwierigkeiten. Dem Beschwerdeführer wurde empfohlen, sich erneut an das zuständige Sozialamt zu wenden (VB 61). In der Neuanmeldung vom 7. Juli 2021 führte der Beschwerdeführer aus, er habe, wenn immer möglich, gearbeitet oder eine Beschäftigung gesucht und sei lange Zeit (bis zur Operation im Februar 2020) als Pizzakurier auf Abruf angestellt gewesen (VB 70.1). Gemäss Fragebogen betreffend Erwerbstätigkeit/