Entsprechende Absagen habe er nicht mehr, aber die Bewerbungsschreiben seien allenfalls noch digital vorhanden. Er sei sich bewusst, dass er gemäss Gutachten vom 2014 für leichte Tätigkeiten als arbeitsfähig angesehen worden sei. Er wisse aber bis heute nicht, was für eine Tätigkeit da für ihn mit seiner Qualifikation und seinen Sprachkenntnissen in Frage käme. -4-