Es bestünden namhafte somatische Komorbiditäten, der Leidensdruck sei gross. Es ergebe sich keine verwertbare Arbeitsfähigkeit. Dies könne ab Januar 2021 angenommen werden, da dann erstmals eine Vigilanzstörung mit dem Beginn rezidivierender pectanginösen Schmerzen rapportiert sei (VB 116 S. 3).