In der Stellungnahme vom 22. Mai 2023 präzisierte der rheumatologische Gutachter, vom Rechtsvertreter des Beschwerdeführers werde moniert, dass die gegenwärtige Tätigkeit bei der E._____ AG optimal den Verhältnissen des Beschwerdeführers angepasst sei, wobei auf die Arbeitsplatzbeschreibung vom 28. Mai 2020 (vgl. VB 13.1 S. 4 f.) verwiesen werde. Darin finde sich unter anderem der Hinweis, dass oft mittelschwere, selten auch schwere Lasten gehoben oder getragen werden müssten.