Zudem werde im Abschlussbericht Integration der Beschwerdegegnerin festgehalten, dass eine weitere Optimierung des Arbeitsplatzes Stand damals nicht möglich gewesen sei. Es könne somit davon ausgegangen werden, dass die jetzige Tätigkeit optimal angepasst sei und keine weiteren Verbesserungen möglich seien (Beschwerde S. 9). 6.3.2. Der rheumatologische SMAB-Gutachter hielt in seinem Teilgutachten vom 27. Dezember 2021 fest, dass die reale Kapazität des Beschwerdeführers im ordentlich kontrollierten Krankheitszustand leicht höher liegen dürfte (VB 61.3 S. 8). Bei einer angepassten Tätigkeit seien sämtliche Tätigkeiten -9-