6.3. 6.3.1. Des Weiteren wird vom Beschwerdeführer geltend gemacht, dass die Gutachter davon ausgegangen seien, sein aktueller Arbeitsplatz könne besser auf seine Bedürfnisse angepasst werden. Dabei werde das Beispiel mit der reinen Tätigkeit an der Kasse angeführt. Er habe jedoch wegen seinen rheumatologischen Einschränkungen Probleme mit der (repetitiven) Verwendung seiner Hände und Finger, weshalb seine Arbeitstätigkeiten variieren müssten, damit seine Gelenke entlastet würden. Zudem werde im Abschlussbericht Integration der Beschwerdegegnerin festgehalten, dass eine weitere Optimierung des Arbeitsplatzes Stand damals nicht möglich gewesen sei.