Alltagsbewältigung – geringer erscheine als seitens der Therapeuten dargestellt werde (VB 61.4 S. 12). Dr. med. B._____ und Psychologe C._____ führten in ihrer Stellungnahme vom 2. Mai 2022 aus, diagnostisch würden sich geringe Differenzen zum Gutachten ergeben. Zudem hielten sie lediglich fest, dass ihrer Ansicht nach eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Ressourcen des Beschwerdeführers effektiv anders aussehen würde und daher eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit auch in angepassten Tätigkeiten begründet sei (vgl. VB 72 S. 3). Neue Befunde oder Diagnosen wurden indes nicht genannt.