61.2 S. 5 f.). Entsprechend konnte er sich eingehend mit deren Einschätzung auseinandersetzen und hielt diesbezüglich bereits in seinem Teilgutachten vom 27. Dezember 2021 fest, dass die Akten den Verlauf aus psychiatrischer Sicht nachvollziehbar widerspiegeln würden und nicht im Gegensatz zu den gutachterlichen Erhebungen stünden. Die aktenkundige Diagnose einer mittelgradigen depressiven Episode könne diesseits bestätigt werden. Eine höhere Arbeitsunfähigkeit als 30 % lasse sich aber abweichend der Einschätzung von Dr. med. B._____ und Dr. phil. C.__