6.2.2. Die ergänzende Stellungnahme vom 22. Mai 2023 wurde einzig vom rheumatologischen SMAB-Gutachter unterzeichnet (vgl. VB 91 S. 5). Ob und inwiefern der psychiatrische Gutachter an der Stellungnahme vom 22. Mai 2023 beteiligt gewesen ist, kann – wie nachfolgend aufgezeigt wird – jedoch offenbleiben.