" 1. Es sei IV-Verfügung vom 5. Oktober 2023 aufzuheben und dem Beschwerdeführer eine halbe Rente der Invalidenversicherung auszurichten. 2. Eventualiter sei die IV-Verfügung vom 5. Oktober 2023 aufzuheben und es sei die Sache zwecks Anordnung von weiteren Abklärungen an die IV zurückzuweisen. 3. Unter entsprechender Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MWST)." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 28. November 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.