Mit Vorbescheid vom 3. März 2022 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die Abweisung seines Rentenbegehrens in Aussicht. Aufgrund der dagegen erhobenen Einwände des Beschwerdeführers stellte die Beschwerdegegnerin auf Empfehlung ihres RAD Ergänzungsfragen an die Gutachter, welche diese mit Stellungnahme vom 22. Mai 2023 beantworteten. In der Folge verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 5. Oktober 2023 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 5. Oktober 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 6. November 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: