Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, holte die Akten des Krankentaggeldversicherers ein und liess den Beschwerdeführer nach Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) bidisziplinär (psychiatrisch-rheumatologisch) durch die Swiss Medical Assessment- and Business-Center AG (SMAB), Bern, begutachten (SMAB-Gutachten vom 25. Februar 2022). Mit Vorbescheid vom 3. März 2022 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die Abweisung seines Rentenbegehrens in Aussicht.