Eine Verfettung liege bei beiden Muskeln nicht vor. Eine solch ausgedehnte Ruptur mit weiter Retraktion und Atrophie der betroffenen Muskulatur könne sich gemäss medizinischer Literatur nicht in einem Zeitraum von sieben Wochen entwickeln. Zusammenfassend sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, "dass das beschriebene Unfallereignis keine unerlässliche Bedingung für die vorliegende Rotatorenmanschettenruptur gewesen" sei. Das Wegfallen des Unfallereignisses würde an den im MRI vom 17. Mai 2021 bildgebend festgestellten Befunden nichts ändern. Angesichts der degenerativen Befunde habe jederzeit mit der Notwendigkeit einer Operation gerechnet werden müssen.