Nach weiteren medizinischen Abklärungen schloss sie den Fall gestützt auf eine Beurteilung ihrer beratenden Ärztin Dr. med. B._____, Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, mit Verfügung vom 28. Juni 2021 ab und stellte ihre Leistungen mangels natürlicher Kausalität des Unfalls für die noch geklagten Beschwerden per 2. Mai 2021 ein. Daran hielt sie mit Einspracheentscheid vom 9. Dezember 2021 fest.