1. Die 1966 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 23. Oktober 2022 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Eingliederung/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin medizinische und erwerbliche Abklärungen, nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und verneinte nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 4. Oktober 2023 einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Rente. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 3. November 2023 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Verfügung vom 4. Oktober 2023 sei aufzuheben.