Dr. med. B._____ führte aus, dass die chronische gesundheitliche Problematik, die sich trotz Behandlungen nicht bessere, sowie die angespannte finanzielle Situation mit Abhängigkeit vom Sozialamt belastend seien, wobei letzteres aber nicht medizinisch begründet sei. Weiter bestehe auch ein Flüchtlingsschicksal, geprägt durch lebensgeschichtlich frühe Belastungen mit erlebten Verfolgungen und Gewalt als Angehöriger der kurdischen Minderheit in der Heimat Türkei. Der Beschwerdeführer habe nur wenige Jahre die Schule besucht und sei nun auch bereits länger in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt.