Auch das Aktivitätenniveau im beruflichen und privaten Bereich weiche deutlich auseinander. Es werde eine gänzliche und anhaltende Arbeitsunfähigkeit geltend gemacht, gleichzeitig treffe sich der Beschwerdeführer aber durchaus gerne mit Kollegen, besuche jeweils den kurdischen Verein, fahre selbst Auto (wenn auch nur auf ihm bekannten Strecken) und sei auch mit dem Zug unterwegs, auch wenn er sich nicht getraut habe, alleine mit dem Zug zur Untersuchung in Q._____ zu fahren und ihn daher seine Schwester mit dem Auto gefahren habe. Er lebe in guter und stabiler Beziehung zusammen mit seiner Ehefrau, welcher er auch im Haushalt helfe.